Am Sonntag, 24.11.2024 findet von 12:00 bis 16:30 Uhr unser bunter Adventsbasar statt. Neben Kaffee und Kuchen gibt es einen Mal- und Basteltisch für die Kinder und jede Menge handgemachte Kleinigkeiten So kommt winterliche Stimmung auf.
Wir freuen uns auf euer Besuch!
erstellt: 15.10.2024
Beschlussfähigkeit
Anwesend waren 72 von insgesamt 226 Mitgliedern. Die Versammlung wurde form- und fristgerecht gem. § 10 Absatz 2 und 3 der Satzung einberufen und war somit beschlussfähig.
Genehmigung des Kassenberichtes über das Geschäftsjahr 2023
Der Kassenbericht wurde einstimmig genehmigt.
Entlastung des Vorstandes
Dem Vorstand wurde einstimmig Entlastung erteilt.
Wahl eines / einer Vorsitzenden
Gfr Peter Firzlaff wurde vorgeschlagen und ohne Gegenstimmen gewählt. Er nahm die Wahl an.
Wahl eines / einer stellv. Vorsitzenden
Gfr Achim Thordsen wurde vorgeschlagen und ohne Gegenstimmen gewählt. Er nahm die Wahl an.
Wahl einer Schriftfüherin / eines Schriftführers
Gfr Karoline Thordsen wurde vorgeschlagen und ohne Gegenstimmen gewählt. Sie nahm die Wahl an.
Wahl einer 2. stellv. Schriftfüherin / eines 2. stellv. Schriftführers
Gfr Heike Firzlaff wurde vorgeschlagen und ohne Gegenstimmen gewählt. Sie nahm die Wahl an.
Wahl einer 2. Kassenprüferin / eines 2. Kassenprüfers
Gfr Helga Laeseke wurde vorgeschlagen und ohne Gegenstimmen gewählt. Sie nahm die Wahl an.
Budgetplan 2024 und Abstimmung zu dessen Genehmigung
Das Budget für 2024 wurde einstimmig genehmigt.
Info seitens des Landesverbandes
Der „Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e. V.“ hat am 9. September 2023 den Namen geändert in „Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e. V.“ Der Name ist in der Vereinssatzung (§1.3) von jeder/m Gartenfreund/in selbst handschriftlich zu korrigieren.
Anträge der Mitglieder zur Mitgliederversammlung
Unkrautbeseitigung der Zwischengänge sollte in Gemeinschaftsarbeit erledigt werden.
Der Antrag wurde mit 70 Gegenstimmen abgelehnt.
Sonstiges
Es wird darum gebeten, dass die Solarbeleuchtung in den Gärten bei Abwesenheit (nachts) ausgeschaltet wird.
erstellt: 26.07.2024
Gartenfackeln/ Öllampen und Frühbeetfliese und -Netze abzugeben
Gartengeräte, Teichwanne und Tisch zu verschenken
Honig aus den Braunschweiger Gartenlandschaften
aktualisiert: 03.08.2024
Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
aus gegebenen Anlass müssen wir vor Einbruchdiebstählen warnen. In der letzten Woche wurden im Gang 6 mehrere Lauben aufgebrochen und gezielt hochwertiges Werkzeug entwendet. Die Einbrüche wurden der Polizei angezeigt, eine Aufklärung der Taten ist jedoch noch nicht erfolgt.
Da wir nicht ausschließen können, dass es zu weiteren Taten kommt empfehlen wir, dass ihr hochwertige Werkzeuge, insbesondere Elektrowerkzeuge, eventuell mit nach Hause nehmt.
Weiterhin bitten wir euch, die Gangtore abends nach Verlassen des Vereins unbedingt zu verschließen, um möglichen Tätern ein Eindringen zu erschweren.
Und eine zweite Bitte: Lauft bitte mit offenen Augen durch den Verein und werft einen Blick in die Nachbargärten. Sollte euch etwas auffallen, meldet euch gerne bei uns, wir können dann bei Bedarf Kontakt zu den Pächtern aufnehmen.
Vielen Dank für eure Mitarbeit!
erstellt: 22.09.2023
Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
aufgrund vieler Nachfragen zur Photovoltaik-Nutzung im Kleingarten hat der Landesverband Braunschweig der Gartenfreunde e.V. uns mitgeteilt, wie die Nutzung entsprechend der Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes möglich ist.
Die Nutzung der Photovoltaik ist zulässig, wenn der erzeugte Strom ausschließlich als Arbeitsstrom außerhalb der Laube genutzt wird, da er dann der kleingärtnerischen Nutzung dient. Die Stromversorgung darf nicht zum Wohnen einladenden Dingen (z. B. Kühlschrank), insbesondere in der Laube dienen. Dazu gehört auch die umfassende Erschließung mit Elektrizität in der Laube. Ebenfalls zu beachten ist, dass der Anschluss an das Stromnetz unzulässig ist. Wir weisen aufgrund von Nachfragen darauf hin, dass uns diese Regelungen vorgegeben wurden und wir keinen umittelbaren Einfuss auf die Ausgestaltung der Regelungen haben.
Sofern von der Photovoltaik-Nutzung Gebrauch gemacht werden soll müssen interessierte Gartenpächter die Photovoltaik beim Vorstand anmelden und einen Nachtragsvertrag zum Pachtvertrag unterzeichnen, eine Ausfertigung erhält der Gartenpächter und eine Ausfertigung der Verein.
Wir weisen der Form halber darauf hin, dass eine statische Betrachtung der Tragfähigkeit des Laubendaches erfolgen sollte (falls die PV-Anlage auf dem Dach installiert werden soll), dies jedoch einzig in Ihrer Verantwortung liegt. Bei einer Aufgabe des Pachtgartens zu einem zukünftigen Zeitpunkt werden wir uns im Rahmen einer Wertermittlung jedoch augenscheinlich von der Tragfähigkeit überzeugen und im Zweifel auch einen statischen Nachweis oder alternativ den Rückbau abverlangen.
Abschließend weisen wir vorsorglich darauf hin, dass eine Solaranlage bei einer Wertermittlung keinen Mehrwert darstellt (wie z. B. ein Fäkalientank, der auch bei einer Wertermittlung keinen Mehrwert darstellt) und entsprechend keine Erhöhung der Entschädigungssumme bei einer zukünftigen Gartenübergabe bewirkt. Eine Nebenabrede zur Übernahme mit einem Nachpächter ist grundsätzlich möglich aber nicht garantiert und stellt kein Hindernis bei der Gartenübergabe an einen von uns ausgewählten Nachpächter dar.
Eine Übersicht kann auch dieser PDF-Datei entnommen werden.
Bei Fragen stehen wir euch natürlich gern zur Verfügung.
erstellt: 26.03.2023
Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
Das Bundesnaturschutzgesetz regelt in §39 die Fäll- und Schnittverbote für Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze im Zeitraum vom 1. März bis 30. September. In diesem Zeitraum können jedoch schonende Form- und
Pflegeschnitte zur Beseitigung des diesjährigen Zuwachses durchgeführt werden. Bitte stellen Sie vor dem Formschnitt sicher, dass keine Vögel in den Hecken nisten!
In Kleingartenanlagen ist laut BNaSchuG der Rückschnitt von Bäumen auch vom 1. März bis 30. September erlaubt, es sei denn, es befinden sich Brut- oder Lebensstätten wildlebender Tierarten darin.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link (PDF): Informationen zum Baum- und Heckenschnitt
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist verboten.
Der Fachbereich Umwelt der Stadt Braunschweig weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden können.
Nähere Informationen beim Vorstand
erstellt: 24.08.2021, der Text wurde uns vom Landesverband Braunschweig der Gartenfreunde e.V. vorgegeben
Aus gegebenen Anlass hier nochmals der Hinweis:
Grundsätzlich ist die Bienenhaltung im Garten erlaubt, unterliegt aber bestimmten Voraussetzungen und Auflagen und bedarf der Erlaubnis durch den Vorstand. Sollten Sie planen, Bienen zu halten, sprechen Sie uns bitte an. Weitere Informationen finden Sie unter Unsere Bienen.
aktualisiert: 23.04.2021
weisen wir auf die
Ruhezeiten der Stadt Braunschweig hin. Diese sind an Werktagen von
13:00 bis 15:00 Uhr sowie ab
20:00 bis 7:00 Uhr. An
Sonn- und Feiertagen gelten diese
ganztägig. Weitere Informationen erhalten Sie auf
dieser Internetseite der Stadt Braunschweig.
Des Weiteren möchten wir Sie bitten, auch außerhalb der Ruhezeiten Rücksicht auf Ihre Gartennachbarn zu nehmen und die Geräuschkulisse so niedrig wie möglich zu halten. Gegenseitige Rücksicht aber auch eine gewisse Toleranz ermöglichen ein friedliches Miteinander.
Ferner bitten wir Sie, Fahrräder und insbesondere Anhänger nicht in den Gängen abzustellen, um einen barrierefreien Zugang zu den Gärten zu ermöglichen. Breite Anhänger können z. B. nach dem Entladen auf dem Vorplatz der Kantine abgestellt werden. Zum Be- und Entladen dürfen Anhänger unter ständiger Aufsicht im Weg kurzfristig abgestellt werden.
Der Schmetterlingsgarten, unser Artenschutzprojekt, soll in Gemeinschaft - auch in Zusammenarbeit mit dem NABU in Braunschweig - angelegt werden und später als reich beschilderter Lehrgarten der Öffentlichkeit zugänglich sein. In dem Garten sollen sich nicht nur verschiedene Falterarten wohlfühlen, sondern auch unsere Gartenfreunde und Besucher der Anlage, die Anregungen für naturnahes Gärtnern suchen, um Insekten und Vögeln wieder mehr Lebensraum bieten zu können.
Wer Interesse und Lust hat, in unserer Projektgruppe mitzuarbeiten, sich bei der Planung und Gestaltung des Gartens mit einbringen möchte, ist herzlich willkommen.
Die Gruppe ist noch im Entstehen und soll kräftig wachsen, so wie auch unser Schmetterlingsgarten nach und nach Gestalt annehmen soll.
Ob regelmäßige Teilnahme oder einfach mal von Zeit zu Zeit schauen, wo man unterstützen kann und möchte - alles ist möglich.
Termine, Infos und mehr unter Tel: 0531 2876207
Wir freuen uns auf euch.
Christiane Buresch und Rita Otto