Aktuelles


Aus gegebenem Anlass - Einbruchdiebstähle


Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,


aus gegebenen Anlass müssen wir vor Einbruchdiebstählen warnen. In der letzten Woche wurden im Gang 6 mehrere Lauben aufgebrochen und gezielt hochwertiges Werkzeug entwendet. Die Einbrüche wurden der Polizei angezeigt, eine Aufklärung der Taten ist jedoch noch nicht erfolgt.


Da wir nicht ausschließen können, dass es zu weiteren Taten kommt empfehlen wir, dass ihr hochwertige Werkzeuge, insbesondere Elektrowerkzeuge, eventuell mit nach Hause nehmt.


Weiterhin bitten wir euch, die Gangtore abends nach Verlassen des Vereins unbedingt zu verschließen, um möglichen Tätern ein Eindringen zu erschweren.


Und eine zweite Bitte: Lauft bitte mit offenen Augen durch den Verein und werft einen Blick in die Nachbargärten. Sollte euch etwas auffallen, meldet euch gerne bei uns, wir können dann bei Bedarf Kontakt zu den Pächtern aufnehmen.


Vielen Dank für eure Mitarbeit!



erstellt: 22.09.2023


Information zur Mitgliederversammlung am 11.06.2023


Beschlussfähigkeit

Anwesend waren 74 von insgesamt 226 Mitgliedern. Die Versammlung wurde form- und fristgerecht gem. § 10 Absatz 2 und 3 der Satzung einberufen und war somit beschlussfähig.


Genehmigung des Kassenberichtes über das Geschäftsjahr 2022

Der Kassenbericht wurde einstimmig genehmigt.


Entlastung des Vorstandes

Dem Vorstand wurde einstimmig Entlastung erteilt.


Wahl eines stellv. Gartenfachberaters / einer stellv. Gartenfachberaterin

Gfr Gesine Wagner wurde vorgeschlagen und ohne Gegenstimmen gewählt. Sie nahm die Wahl an.


Budgetplan 2023 und Abstimmung zu dessen Genehmigung

Das Budget für 2023 wurde einstimmig genehmigt.


Beschluss zur Abstimmung

Beitragserhöhung um 5,10 Euro jährlich seitens des Landesverbandes. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.


Beschluss zur Abstimmung

Pro Garten müssen mindestens 3 Stunden Gemeinschaftsarbeit im 1. Halbjahr geleistet werden. Bei Nichterbringung werden 90,00 Euro in Rechnung gestellt. Nachholen im 2. Halbjahr ist nicht möglich. Im 1. Halbjahr sind allerdings 6 Stunden auf einmal möglich (z. B. mit 2 Personen), nicht jedoch im 2. Halbjahr.

Der Beschluss wurde mit 63 Stimmen dafür und 5 Stimmen dagegen gefasst.


Info seitens des Landesverbandes

Das Verbandsorgan „Gartenfreund“ gibt es ab 01.01.2024 für Gfr mit E-Mailadresse und Einverständniserklärung an den Vorstand nur noch digital. Gfr ohne E-Mailadresse und Gfr ohne Einverständniserklärung an den Vorstand bekommen die Zeitschrift in Papierform für 15,00 Euro jährlich. Ein entsprechendes Formular wird ab Herbst auf der Webseite bereitgestellt, oder kann im Vorstandsbüro abgeholt werden.


Anträge der Mitglieder zur Mitgliederversammlung

Antrag auf Erhöhung der Strafgebühr von 30,00 € auf 50,00 € pro nicht geleistete Stunde Gemeinschaftsarbeit. Der Antrag wurde mit 72 Gegenstimmen abgelehnt.


Sonstiges

Bekanntmachung, dass alle Gfd mit einem Grad der Behinderung ≥70% von der Gemeinschaftsarbeit befreit sind. Die Befreiung von der Gemeinschaftsarbeit ist beim Vorstand zu beantragen und der Grad der Behinderung ist in diesem Zuge nachzuweisen.


Fahrradfahren in den Gängen wird verboten, wenn sich das momentane Schnellfahren nicht ändert.


Hunde sollten in den Gängen an der Leine geführt werden.


Randstreifen sollten nicht versiegelt werden, da sonst Wasserleitungsschäden nicht rechtzeitig entdeckt werden können.


Gegen Wühlmäuse kann ein engmaschiges Drahtgeflecht unter dem Komposter Abhilfe schaffen.


erstellt: 11.06.2023



Information zu Photovoltaikanlagen im Kleingarten


Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

 

aufgrund vieler Nachfragen zur Photovoltaik-Nutzung im Kleingarten hat der Landesverband Braunschweig der Gartenfreunde e.V. uns mitgeteilt, wie die Nutzung entsprechend der Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes möglich ist.

 

Die Nutzung der Photovoltaik ist zulässig, wenn der erzeugte Strom ausschließlich als Arbeitsstrom außerhalb der Laube genutzt wird, da er dann der kleingärtnerischen Nutzung dient. Die Stromversorgung darf nicht zum Wohnen einladenden Dingen (z. B. Kühlschrank), insbesondere in der Laube dienen. Dazu gehört auch die umfassende Erschließung mit Elektrizität in der Laube. Ebenfalls zu beachten ist, dass der Anschluss an das Stromnetz unzulässig ist. Wir weisen aufgrund von Nachfragen darauf hin, dass uns diese Regelungen vorgegeben wurden und wir keinen umittelbaren Einfuss auf die Ausgestaltung der Regelungen haben.

 

Sofern von der Photovoltaik-Nutzung Gebrauch gemacht werden soll müssen interessierte Gartenpächter die Photovoltaik beim Vorstand anmelden und einen Nachtragsvertrag zum Pachtvertrag unterzeichnen, eine Ausfertigung erhält der Gartenpächter und eine Ausfertigung der Verein.

 

Wir weisen der Form halber darauf hin, dass eine statische Betrachtung der Tragfähigkeit des Laubendaches erfolgen sollte (falls die PV-Anlage auf dem Dach installiert werden soll), dies jedoch einzig in Ihrer Verantwortung liegt. Bei einer Aufgabe des Pachtgartens zu einem zukünftigen Zeitpunkt werden wir uns im Rahmen einer Wertermittlung jedoch augenscheinlich von der Tragfähigkeit überzeugen und im Zweifel auch einen statischen Nachweis oder alternativ den Rückbau abverlangen.

 

Abschließend weisen wir vorsorglich darauf hin, dass eine Solaranlage bei einer Wertermittlung keinen Mehrwert darstellt (wie z. B. ein Fäkalientank, der auch bei einer Wertermittlung keinen Mehrwert darstellt) und entsprechend keine Erhöhung der Entschädigungssumme bei einer zukünftigen Gartenübergabe bewirkt. Eine Nebenabrede zur Übernahme mit einem Nachpächter ist grundsätzlich möglich aber nicht garantiert und stellt kein Hindernis bei der Gartenübergabe an einen von uns ausgewählten Nachpächter dar.


Eine Übersicht kann auch dieser PDF-Datei entnommen werden.


Bei Fragen stehen wir euch natürlich gern zur Verfügung.


erstellt: 26.03.2023



Information zum Hecken- und Baumschnitt


Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,


Das Bundesnaturschutzgesetz regelt in §39 die Fäll- und Schnittverbote für Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze im Zeitraum vom 1. März bis 30. September. In diesem Zeitraum können jedoch schonende Form- und

Pflegeschnitte zur Beseitigung des diesjährigen Zuwachses durchgeführt werden. Bitte stellen Sie vor dem Formschnitt sicher, dass keine Vögel in den Hecken nisten!


In Kleingartenanlagen ist laut BNaSchuG der Rückschnitt von Bäumen auch vom 1. März bis 30. September erlaubt, es sei denn, es befinden sich Brut- oder Lebensstätten wildlebender Tierarten darin.


Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link (PDF): Informationen zum Baum- und Heckenschnitt


Achtung Brennverbot beachten !!!


Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist verboten.

Der Fachbereich Umwelt der Stadt Braunschweig weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden können.

Nähere Informationen beim Vorstand


erstellt: 24.08.2021, der Text wurde uns vom Landesverband Braunschweig der Gartenfreunde e.V. vorgegeben


Bienenhaltung


Aus gegebenen Anlass hier nochmals der Hinweis:


Grundsätzlich ist die Bienenhaltung im Garten erlaubt, unterliegt aber bestimmten Voraussetzungen und Auflagen und bedarf der Erlaubnis durch den Vorstand. Sollten Sie planen, Bienen zu halten, sprechen Sie uns bitte an. Weitere Informationen finden Sie unter Unsere Bienen.


aktualisiert: 23.04.2021


Aus gegebenem Anlass


weisen wir auf die Ruhezeiten der Stadt Braunschweig hin. Diese sind an Werktagen von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie ab 20:00 bis 7:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen gelten diese ganztägig. Weitere Informationen erhalten Sie auf dieser Internetseite der Stadt Braunschweig.


Des Weiteren möchten wir Sie bitten, auch außerhalb der Ruhezeiten Rücksicht auf Ihre Gartennachbarn zu nehmen und die Geräuschkulisse so niedrig wie möglich zu halten. Gegenseitige Rücksicht aber auch eine gewisse Toleranz ermöglichen ein friedliches Miteinander.


Ferner bitten wir Sie, Fahrräder und insbesondere Anhänger nicht in den Gängen abzustellen, um einen barrierefreien Zugang zu den Gärten zu ermöglichen. Breite Anhänger können z. B. nach dem Entladen auf dem Vorplatz der Kantine abgestellt werden. Zum Be- und Entladen dürfen Anhänger unter ständiger Aufsicht im Weg kurzfristig abgestellt werden.



Schmetterlingsgarten Mückenburg - Lust auf mehr?


Der Schmetterlingsgarten, unser Artenschutzprojekt, soll in Gemeinschaft - auch in Zusammenarbeit mit dem NABU in Braunschweig - angelegt werden und später als reich beschilderter Lehrgarten der Öffentlichkeit zugänglich sein. In dem Garten sollen sich nicht nur verschiedene Falterarten wohlfühlen, sondern auch unsere Gartenfreunde und Besucher der Anlage, die Anregungen für naturnahes Gärtnern suchen, um Insekten und Vögeln wieder mehr Lebensraum bieten zu können.

 

Wer Interesse und Lust hat, in unserer Projektgruppe mitzuarbeiten, sich bei der Planung und Gestaltung des Gartens mit einbringen möchte, ist herzlich willkommen.

Die Gruppe ist noch im Entstehen und soll kräftig wachsen, so wie auch unser Schmetterlingsgarten nach und nach Gestalt annehmen soll.


Ob regelmäßige Teilnahme oder einfach mal von Zeit zu Zeit schauen, wo man unterstützen kann und möchte - alles ist möglich.


Termine, Infos und mehr unter Tel: 0531 2876207


Wir freuen uns auf euch.


Christiane Buresch und Rita Otto


Share by: