Aktuelles
Information zur Mitgliederversammlung am 21.06.2026
Beschlussfähigkeit
Anwesend waren 84 von insgesamt 229 Mitgliedern. Die Versammlung wurde form- und fristgerecht gem. § 10 Absatz 2 und 3 der Satzung einberufen und war somit beschlussfähig.
Genehmigung des Kassenberichtes über das Geschäftsjahr 2025
Der Kassenbericht wurde einstimmig genehmigt.
Entlastung des Vorstandes
Dem Vorstand wurde mit einer Enthaltung Entlastung erteilt.
Wahl eines Vorsitzenden / einer Vorsitzenden
Gfr Achim Thordsen wurde vorgeschlagen und ohne Gegenstimmen gewählt. Er nahm die Wahl an.
Wahl eines stellv. Vorsitzenden / einer stellv. Vorsitzenden
Gfr Andreas Kohl wurde vorgeschlagen und ohne Gegenstimmen gewählt. Er nahm die Wahl an.
Wahl eines stellv. Schriftführers / einer stellv. Schriftführerin
Gfr Michael Loose wurde vorgeschlagen und ohne Gegenstimmen gewählt. Er nahm die Wahl an.
Wahl eines stellv. Gartenfachberaters / einer Gartenfachberaterin
Gfr Susanne Jott wurde vorgeschlagen und ohne Gegenstimmen gewählt. Sie nahm die Wahl an.
Budgetplan 2026 und Abstimmung zu dessen Genehmigung
Das Budget für 2026 wurde einstimmig genehmigt.
Beschlussantrag seitens des Landesverbandes
Beantragung von Nr. 8 der Gartenordnung in der Satzung, „Sonstige Bestimmungen und Anordnungen“ um den Punkt 7 wie folgt zu erweitern. „Der Anbau von Cannabis und anderen bewusstseinserweiternden Drogen in Form von Pflanzen und Pilzen ist unzulässig“.
Der Beschlussantrag wir aufgrund von Fehlinformation seitens des Landesverbandes nicht zur Abstimmung gestellt. Hier besteht zunächst Klärungsbedarf mit dem Landesverband.
Anträge der Mitglieder zur Mitgliederversammlung
Antrag, dass Mähroboter in unserem Kleingärtnerverein nicht betrieben werden dürfen.
Der Antrag wurde mit 68 zu 8 Stimmen angenommen. Es gab 8 Enthaltungen.
Sonstiges
Information: ab 28. Juni 2026 findet der Sprechtag sonntags von 13:00 bis 14:00 Uhr im Vereinsbüro, nur noch, wie bisher, nach vorheriger Terminabsprache, statt.
Die Gartenfachberater bitten darum, dass alle nochmal die Satzung lesen und einhalten, damit Abmahnungen nicht erst geschrieben werden müssen.
Die Gartenfachberater bitten außerdem darum, die Beleuchtungen in den Garten nachts auszuschalten, da die nächtliche Fauna durch die Solarleuchten gestört wird.
erstellt: 28.06.2026
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Die Themen und Termine stehen jetzt fest!
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Dein Team der Gartenfachberatung
erstellt: 15.06.2026
In eigener Sache
Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
wie bereits mit der Rundmail zum Jahresanfang angekündigt sind mit Wirkung zum 07.06.2026 Heike Firzlaff als stellvertretende Schriftführerin und Peter Firzlaff als Vorsitzender des KGV Mückenburg aus persönlichen Gründen zurückgetreten. Wir können beiden gar nicht genug danken für ihren großen persönlichen Einsatz und bedanken uns an dieser Stelle aus ganzem Herzen für die langjährige ehrenamtliche Tätigkeit.
Heike und Peter werden dem Verein weiter in verschiedenen Funktionen zur Verfügung stehen, auch hierfür bedanken wir uns.
erstellt: 07.06.2026
Mitgliederversammlung 2026
Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
am
21.06.2026, um 10:00 Uhr findet unsere alljährliche Mitgliederversammlung am Vereinsheim statt.
Wir hoffen, in diesem Jahr besonders auch die ‚Neulinge‘, die im letzten und vorletzten Jahr einen Garten übernommen haben, zahlreich begrüßen zu dürfen.
Die Mitgliederversammlung ist die beste Gelegenheit, sich über die Belange unseres Vereins und über die Arbeit des Vorstandes zu informieren und mitzugestalten. Beschlüsse, die gefasst werden und für alle gelten, sollten von möglichst vielen Mitgliedern mitgetragen werden.
Beachtet bitte, dass
NUR Mitglieder, oder, wenn ihr als Mitglied verhindert sein solltet, Ehe- und Lebenspartner mit einer
mitgeführten schriftlichen Vollmacht an der Mitgliederversammlung teilnehmen können.
Wir freuen uns auf eure Teilnahme!
erstellt: 21.05.2026
Schwarzes Brett aktuell
Pool 3m x 2m, 75cm hoch mit Sandfilter zu verkaufen
Brennholz und Sägebock zu verschenken
2 unbenutzte Abwasserrohre aus PE, gerippt, Länge 3m, Durchmesser 76mm zu verschenken
Honig aus den Braunschweiger Gartenlandschaften
aktualisiert: 27.04.2026
Neue Termine
Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
nachdem hoffentlich alle ein schönes Weihnachtsfest verlebt haben und gut in das neue Jahr gestartet sind, steht die kommende Gartensaison direkt vor der Tür. Die allgemeinen Termine für dieses Jahr findet ihr aktualisiert unter Termine und die Termine für die Gemeinschaftsarbeit unter Gemeinschaftsarbeit.
Bitte denkt daran mindestens 3 Stunden der Gemeinschaftsarbeit im ersten Halbjahr zu leisten, diese können nicht im zweiten Halbjahr nachgeholt werden. Auch findet keine Kontrolle während oder vor der Gemeinschaftsarbeit statt, ob jemand in der zweiten Jahreshälfte zu viele Stunden ableistet. Freiwillige zusätzliche Stunden sind jederzeit willkommen und dienen der Gemeinschaft.
Die Möglichkeiten zur Gemeinschaftsarbeit sind also (freiwillig gerne mehr):
- 6 Stunden im ersten Halbjahr (entweder 2 x 3 Stunden im ersten Halbjahr oder 1 x 3 Stunden zu zweit im ersten Halbjahr)
oder
- 3 Stunden im ersten Halbjahr und drei Stunden im zweiten Halbjahr
Wir freuen uns gemeinsam mit euch auf das neue Gartenjahr und auf viele gemeinsame Aktivitäten.
Euer Vorstand
erstellt: 18.01.2026
Information zum Hecken- und Baumschnitt
Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
Das Bundesnaturschutzgesetz regelt in §39 die Fäll- und Schnittverbote für Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze im Zeitraum vom 1. März bis 30. September. In diesem Zeitraum können jedoch schonende Form- und
Pflegeschnitte zur Beseitigung des diesjährigen Zuwachses durchgeführt werden. Bitte stellen Sie vor dem Formschnitt sicher, dass keine Vögel in den Hecken nisten!
In Kleingartenanlagen ist laut BNaSchuG der Rückschnitt von Bäumen auch vom 1. März bis 30. September erlaubt, es sei denn, es befinden sich Brut- oder Lebensstätten wildlebender Tierarten darin.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link (PDF): Informationen zum Baum- und Heckenschnitt
Beregnungsverbot der Stadt Braunschweig
Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
um in der trockenen Jahreszeit Wasser zu sparen, gilt bis Ende September folgende Anordnung:
Wenn es bereits um
11:00 Uhr wärmer als 20°C ist, dürfen von
12:00 bis 18:00 Uhr keine Rasensprenger, Beregnungskanonen o.ä. benutzt werden. Beete / Bäume dürfen auch in dieser Zeit weiterhin mit Schlauch, Brause oder „Tröpfelsystemen“ bewässert werden
Dies gilt bei der Verwendung von
Brunnen- und Oberflächenwasser.
Euer Vorstand
erstellt: 22.07.2025
Aus gegebenem Anlass - Einbruchdiebstähle
Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
aus gegebenen Anlass müssen wir vor Einbruchdiebstählen warnen. In der letzten Woche wurden im Gang 6 mehrere Lauben aufgebrochen und gezielt hochwertiges Werkzeug entwendet. Die Einbrüche wurden der Polizei angezeigt, eine Aufklärung der Taten ist jedoch noch nicht erfolgt.
Da wir nicht ausschließen können, dass es zu weiteren Taten kommt empfehlen wir, dass ihr hochwertige Werkzeuge, insbesondere Elektrowerkzeuge, eventuell mit nach Hause nehmt.
Weiterhin bitten wir euch, die Gangtore abends nach Verlassen des Vereins unbedingt zu verschließen, um möglichen Tätern ein Eindringen zu erschweren.
Und eine zweite Bitte: Lauft bitte mit offenen Augen durch den Verein und werft einen Blick in die Nachbargärten. Sollte euch etwas auffallen, meldet euch gerne bei uns, wir können dann bei Bedarf Kontakt zu den Pächtern aufnehmen.
Vielen Dank für eure Mitarbeit!
erstellt: 22.09.2023
Information zu Photovoltaikanlagen im Kleingarten
Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
aufgrund vieler Nachfragen zur Photovoltaik-Nutzung im Kleingarten hat der Landesverband Braunschweig der Gartenfreunde e.V. uns mitgeteilt, wie die Nutzung entsprechend der Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes möglich ist.
Die Nutzung der Photovoltaik ist zulässig, wenn der erzeugte Strom ausschließlich als Arbeitsstrom außerhalb der Laube genutzt wird, da er dann der kleingärtnerischen Nutzung dient. Die Stromversorgung darf nicht zum Wohnen einladenden Dingen (z. B. Kühlschrank), insbesondere in der Laube dienen. Dazu gehört auch die umfassende Erschließung mit Elektrizität in der Laube. Ebenfalls zu beachten ist, dass der Anschluss an das Stromnetz unzulässig ist. Wir weisen aufgrund von Nachfragen darauf hin, dass uns diese Regelungen vorgegeben wurden und wir keinen umittelbaren Einfuss auf die Ausgestaltung der Regelungen haben.
Sofern von der Photovoltaik-Nutzung Gebrauch gemacht werden soll müssen interessierte Gartenpächter die Photovoltaik beim Vorstand anmelden und einen Nachtragsvertrag zum Pachtvertrag unterzeichnen, eine Ausfertigung erhält der Gartenpächter und eine Ausfertigung der Verein.
Wir weisen der Form halber darauf hin, dass eine statische Betrachtung der Tragfähigkeit des Laubendaches erfolgen sollte (falls die PV-Anlage auf dem Dach installiert werden soll), dies jedoch einzig in Ihrer Verantwortung liegt. Bei einer Aufgabe des Pachtgartens zu einem zukünftigen Zeitpunkt werden wir uns im Rahmen einer Wertermittlung jedoch augenscheinlich von der Tragfähigkeit überzeugen und im Zweifel auch einen statischen Nachweis oder alternativ den Rückbau abverlangen.
Abschließend weisen wir vorsorglich darauf hin, dass eine Solaranlage bei einer Wertermittlung keinen Mehrwert darstellt (wie z. B. ein Fäkalientank, der auch bei einer Wertermittlung keinen Mehrwert darstellt) und entsprechend keine Erhöhung der Entschädigungssumme bei einer zukünftigen Gartenübergabe bewirkt. Eine Nebenabrede zur Übernahme mit einem Nachpächter ist grundsätzlich möglich aber nicht garantiert und stellt kein Hindernis bei der Gartenübergabe an einen von uns ausgewählten Nachpächter dar.
Eine Übersicht kann auch dieser PDF-Datei entnommen werden.
Bei Fragen stehen wir euch natürlich gern zur Verfügung.
erstellt: 26.03.2023
Achtung Brennverbot beachten !!!
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist verboten.
Der Fachbereich Umwelt der Stadt Braunschweig weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden können.
Nähere Informationen beim Vorstand
erstellt: 24.08.2021, der Text wurde uns vom Landesverband Braunschweig der Gartenfreunde e.V. vorgegeben
Bienenhaltung
Aus gegebenen Anlass hier nochmals der Hinweis:
Grundsätzlich ist die Bienenhaltung im Garten erlaubt, unterliegt aber bestimmten Voraussetzungen und Auflagen und bedarf der Erlaubnis durch den Vorstand. Sollten Sie planen, Bienen zu halten, sprechen Sie uns bitte an. Weitere Informationen finden Sie unter Unsere Bienen.
aktualisiert: 23.04.2021
Aus gegebenem Anlass
weisen wir auf die
Ruhezeiten der Stadt Braunschweig hin. Diese sind an Werktagen von
13:00 bis 15:00 Uhr sowie ab
20:00 bis 7:00 Uhr. An
Sonn- und Feiertagen gelten diese
ganztägig. Weitere Informationen erhalten Sie auf
dieser Internetseite der Stadt Braunschweig.
Des Weiteren möchten wir Sie bitten, auch außerhalb der Ruhezeiten Rücksicht auf Ihre Gartennachbarn zu nehmen und die Geräuschkulisse so niedrig wie möglich zu halten. Gegenseitige Rücksicht aber auch eine gewisse Toleranz ermöglichen ein friedliches Miteinander.
Ferner bitten wir Sie, Fahrräder und insbesondere Anhänger nicht in den Gängen abzustellen, um einen barrierefreien Zugang zu den Gärten zu ermöglichen. Breite Anhänger können z. B. nach dem Entladen auf dem Vorplatz der Kantine abgestellt werden. Zum Be- und Entladen dürfen Anhänger unter ständiger Aufsicht im Weg kurzfristig abgestellt werden.

