Zur Beachtung


  • Die Tore zu den Gängen sind in den Wintermonaten nach Einbruch der Dunkelheit und in den Sommermonaten nach 22:00 Uhr abzuschließen.


  • Die Hecke zum Gang darf 1,30 m nicht überschreiten. Die Hecken zu den Quergängen, zur Kantineneinfahrt und zur Kompostecke dürfen 1,80 m nicht überschreiten.


  • Ein Lageplan des Vereins samt Mitgliederverzeichnis hängt im großen Infokasten auf dem Kantinenvorplatz in Gang 5.


  • Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden jedes Jahr zur Ansicht in dem großen Infokasten auf dem Kantinenvorplatz in Gang 5 ausgehängt.


  • Wasseruhren dürfen nicht selbstständig gekauft werden, diese müssen über den Gartenverein bezogen werden (Dokumentationspflicht). Alte Uhren im Austausch mitbringen.


  • Beim Einbau der Wasseruhren muss die Durchflussrichtung beachtet werden (siehe Pfeil auf dem Gehäuse) und Dichtungen verbaut werden.


  • Wenn Sie am 14.09.24 beim Ablesen der Wasser- und Stromwerte nicht anwesend sein können, können die Wasser- und Stromwerte alternativ per E-Mail an: info@mueckenburg.de gemeldet werden. (Meldungen vom 07.09.24 bis spätestens 14.09.2024, 12:00 Uhr). Wer keine E-Mail schickt, hat Anwesenheitspflicht. Sollten die Wasser- und Stromwerte bis 14.09.24, 12:00 Uhr nicht beim Vorstand vorliegen, wird der Wasser- und Stromverbrauch geschätzt sowie 30,00 € Bearbeitungsgebühr erhoben. (Beschluss Mitgliederversammlung vom 22.04.2014, Tagesordnungspunkt 8) Spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt!


  • Wasser wird im Herbst abgestellt, wenn die Wetterlage es erfordert.

Im Zuge des Austausches der ersten Stromzähler ist aufgefallen, dass die meisten Fehlerschutzschalter (auch FI - Schalter oder RCD genannt) veraltet sind.


Der FI - Schalter schützt Sie im Falle eines Fehlerstroms (z. B. defektes Kabel am Rasenmäher, im Privathaushalt Föhn in Badewanne) vor einem Stromschlag und ist daher außerordentlich wichtig für Ihre eigene Sicherheit. Am FI - Schalter gibt es eine Testtaste, die regelmäßig (alle 6 Monate) betätigt werden sollte um die einwandfreie Funktion zu prüfen.


Wir möchten Sie in Ihrem eigenen Interesse bitten, Ihren Schalter zu prüfen bzw. prüfen zu lassen.


Kosten für einen Elektriker und die evtl. Erneuerung des FI - Schalters müssen vom jeweiligen Gartenpächter übernommen werden.


Die Änderung des neuen Schornsteinfeger-Handwerkergesetz (SchfHwG) verpflichtet den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, für die Gebäude, in denen eine Feuerstättenschau durchgeführt wird, einen sogenannten Feuerstättenbescheid auszustellen. Seit 2013 führt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger innerhalb von sieben Jahren zweimal eine Feuerstättenschau durch. Zwischen den beiden Feuerstättenschauen müssen mindestens drei Jahre liegen. Nach erfolgter Feuerstättenschau erhalten Sie einen Feuerstättenbescheid. Dieser gibt Ihnen als Eigentümer Auskunft darüber, welche Reinigungs-, Überprüfungs- und Messarbeiten an den in Ihrem Gebäude betriebenen Feuerungsanlagen und in welchen Zeiträumen durchzuführen sind.

 

Nach dem neuen Schornsteinfeger-Handwerkergesetz wird Ihnen nun die Verantwortung dafür übertragen, dass alle auf dem Feuerstättenbescheid vermerkten Tätigkeiten an Ihren Feuerungsanlagen durchgeführt werden. Aufgrund des Aufwandes für den Feuerstättenbescheid ist dieser kostenpflichtig.


Weitere Auskünfte erteilt Schornsteinfegermeister Stephan Schulze, Telefon: 05347 493, E-Mail: schornsteinfeger-schulze@online.de

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