Im Zuge des Austausches der ersten Stromzähler ist aufgefallen, dass die meisten Fehlerschutzschalter (auch FI - Schalter oder RCD genannt) veraltet sind.
Der FI - Schalter schützt Sie im Falle eines Fehlerstroms (z. B. defektes Kabel am Rasenmäher, im Privathaushalt Föhn in Badewanne) vor einem Stromschlag und ist daher außerordentlich wichtig für Ihre eigene Sicherheit. Am FI - Schalter gibt es eine Testtaste, die regelmäßig (alle 6 Monate) betätigt werden sollte um die einwandfreie Funktion zu prüfen.
Wir möchten Sie in Ihrem eigenen Interesse bitten, Ihren Schalter zu prüfen bzw. prüfen zu lassen.
Kosten für einen Elektriker und die evtl. Erneuerung des FI - Schalters müssen vom jeweiligen Gartenpächter übernommen werden.
Die Änderung des neuen Schornsteinfeger-Handwerkergesetz (SchfHwG) verpflichtet den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, für die Gebäude, in denen eine Feuerstättenschau durchgeführt wird, einen sogenannten Feuerstättenbescheid auszustellen. Seit 2013 führt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger innerhalb von sieben Jahren zweimal eine Feuerstättenschau durch. Zwischen den beiden Feuerstättenschauen müssen mindestens drei Jahre liegen. Nach erfolgter Feuerstättenschau erhalten Sie einen Feuerstättenbescheid. Dieser gibt Ihnen als Eigentümer Auskunft darüber, welche Reinigungs-, Überprüfungs- und Messarbeiten an den in Ihrem Gebäude betriebenen Feuerungsanlagen und in welchen Zeiträumen durchzuführen sind.
Nach dem neuen Schornsteinfeger-Handwerkergesetz wird Ihnen nun die Verantwortung dafür übertragen, dass alle auf dem Feuerstättenbescheid vermerkten Tätigkeiten an Ihren Feuerungsanlagen durchgeführt werden. Aufgrund des Aufwandes für den Feuerstättenbescheid ist dieser kostenpflichtig.
Weitere Auskünfte erteilt Schornsteinfegermeister Stephan Schulze, Telefon: 05347 493, E-Mail: schornsteinfeger-schulze@online.de