Die Haltung von Honigbienen umfasst viele imkerliche Tätigkeiten und heißt, Verantwortung zu tragen für die Bienenvölker und deren Gesundheit.
Grundsätzlich ist die Bienenhaltung im Garten erlaubt. Gemäß Pachtvertrag § 4 (4.3.) bedarf das Aufstellen eines Bienenvolkes im Kleingarten jedoch der Zustimmung durch den Verpächter.
Im KGV Mückenburg gelten als wichtige Voraussetzungen für eine Zustimmung durch den Vorstand folgende Nachweise über:
Echter Honig ist ein hochwertiges Lebensmittel und kann innerhalb des KGV Mückenburg zum Verkauf angeboten werden,
Anzahl Bienenvölker erlaubt: auf 10 Gärten im Verein je 1 Bienenvolk.
Liebe Garten- und Bienenfreundinnen und -freunde,
nach 8 Jahren Bienenhaltung im Verein hat Hobbyimkerin Rita Otto Ende 2023 diese Tätigkeit aufgegeben. Die Bienenhaltung im Verein ist weiterhin gesichert, da Kristina Gronau (Gang 1, Garten 018) und Thorsten Schmidt (Gang 3, Garten 060) sich mit der gleichen Leidenschaft der Hobbyimkerei widmen. Ihre Bienenvölker können sich über das vielfältige Trachtangebot in unserer Anlage und Umgebung freuen.
Die Blütenvielfalt macht den hier erzeugten Honig zu etwas ganz Besonderem, und wird wie jedes Jahr wieder viele Abnehmer im und außerhalb unseres Vereins finden.
Weitere Anregungen und interessante Informationen können den unten angeführten Artikeln entnommen werden.
Wissenswertes über Honigbienen